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Baukindergeld


Familien oder Alleinerziehende, die bis zum 31.03.2021 eine Baugenehmigung oder einen notariellen Kaufvertrag über eine Immobilie vorliegen hatten, können bis 6 Monate nach dem Einzug (Meldebestätigung der Gemeinde) bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) das Baukindergeld beantragen. Der letzte mögliche Tag der Antragstellung ist der 31.12.2023.

Für jedes Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung geboren, nicht älter als 18 Jahre und im gleichen Haushalt des Antragstellers gemeldet ist werden 12.000 Euro über einen Zeitraum von 10 Jahren gezahlt - vorausgesetzt, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 90.000 Euro mit einem Kind bzw. zuzüglich 15.000 Euro je weiteres Kind nicht übersteigt. Das Baukindergeld ist nicht immobiliengebunden und kann daher frei verwendet werden. So kann es zum Beispiel für Sondertilgungen bei der Finanzierung eingesetzt werden.

Weitere Infos zu Antragstellung, Voraussetzungen und Nachweisen unter www.kfw.de/baukindergeld

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